Der größte Teil dessen, was ein Legal Dashboard typischerweise zeigt, hat mit Beschäftigtendaten wenig zu tun: wie viele Anfragen hereinkommen und aus welchen Fachbereichen, wie sich die Themen verteilen, welche Vertragsarten wie lange brauchen, was an externen Mandaten und Kanzleikosten anfällt.
Anders liegt es bei Auswertungen, die auf einzelne Personen zurückführen: In kleinen Teams etwa lässt eine aufgeschlüsselte Auslastungskennzahl Schlüsse auf das Arbeitsverhalten einzelner Mitarbeiter zu. Solche Auswertungssysteme können nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig sein, denn maßgeblich ist nicht, wozu ein System eingesetzt wird, sondern ob es sich zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle eignet. Wir haben das von Anfang an im Blick und gestalten das Dashboard danach: In der Grundausprägung wird auf Team-, Rechtsgebiets- und Fachbereichsebene aggregiert, mit Mindestfallzahlen, unterhalb derer die Anzeige eingeschränkt oder ganz verweigert wird. Ein Personenbezug entsteht nur dort, wo er fachlich gewollt ist – und dann bewusst, beschränkt auf die Rollen, die die entsprechenden Daten benötigen.
Wo eine Betriebsvereinbarung nötig oder gewünscht ist, liefern wir die Grundlage gleich mit: ein dokumentiertes Datenmodell, das für jede Kennzahl ausweist, aus welcher Quelle sie stammt, wie aggregiert wird und wer sie sehen darf.